Das OLG Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Der Expressversand kostet Kund:innen einen Euro mehr als der Standardversand. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 14 U 134/23).

Onlineshop darf Expresszuschlag nicht voreinstellen


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