Das am 27. März 2024 verkündete Wachstumschancengesetz enthält u. a. verschiedene, teils datenschutzrechtlich erforderliche sowie ergänzende Änderungen in § 138f AO. Bund und Länder haben aus diesem Anlass eine Aktualisierung des BMF-Schreiben vom 29. März 2021, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023, beschlossen (Az. IV D 1 – S-0304 / 19 / 10006 :014 und IV B 1 – S-1317 / 19 / 10058 :011).

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen


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