Der BGH entschied, dass die von einem Versicherer in seinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendeten Klauseln über das Schiedsgutachterverfahren nach Ablehnung des Rechtsschutzes wirksam sind (Az. IV ZR 341/22).

Wirksamkeit von Rechtsschutzversicherungsbedingungen zum Schiedsgutachterverfahren


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