Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht. So entschied das LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 20/23). Darauf weist die BRAK hin.

LAG zum Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg – Nachweis Einlieferung reicht nicht!


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