Das FG Münster entschied, dass bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen sind (Az. 4 K 870/21 E).

Nachweis der Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy