Das BMJ hat den Referentenentwurf für eine von der Anwaltschaft lang erwartete Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vorgelegt. Wertgebühren sollen danach um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Darauf weist die BRAK hin.

Gesetzentwurf sieht lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vor


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