Die EU-Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

EU-Kommission stuft besondere Steuervorschriften für Spielbankunternehmen in Deutschland als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen ein


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