Am 19.06.2024 wurde die zum Geldwäschepaket gehörende 6. Richtlinie (EU) 2024/1640 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie bis 10.07.27 in nationales Recht umsetzen.

Geldwäschepaket: 6. Geldwäsche-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht


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