Das VG Frankfurt hat auf die Klage einer Tagesmutter die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, die gewährten Geldleistungen in der Kindertagespflege neu zu berechnen (Az. 11 K 4121/23.F).

Kinderbetreuung: Stadt Frankfurt zur erneuten Kalkulation der Sachkostenpauschale in der Kindertagespflege verpflichtet


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