Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt Das AG München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (Az. 242 C 13523/23).

„Wenige Gehminuten zu wunderschönen Stränden“ nicht zutreffend – Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit


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