Das SG Hannover hat die Klage eines Berufskraftfahrers gegen die Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Vorfalles als Arbeitsunfall abgewiesen (Az. S 58 U 232/20).

Verletzung eines Lkw-Fahrers bei Weigerung der Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln an Polizeibeamte ist kein Arbeitsunfall


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