Das SG Hannover hat die Klage eines Berufskraftfahrers gegen die Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Vorfalles als Arbeitsunfall abgewiesen (Az. S 58 U 232/20).
Verletzung eines Lkw-Fahrers bei Weigerung der Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln an Polizeibeamte ist kein Arbeitsunfall