Die Praxis der Stadt Freiburg, nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren heranzuziehen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Freiburg (Az. 4 K 1957/23).

Freiburg: Heranziehung von Vermietern für Abfallgebühren rechtmäßig


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