Das VG Braunschweig hat die Klage einer Fahrschule abgewiesen, mit der diese die nachträgliche Feststellung erreichen wollte, dass eine Maßnahme des Landkreises Goslar zur Eindämmung des Corona-Virus rechtswidrig war (Az. 4 A 129/20).

Verbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßig


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