Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und
Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für
das Jahr 2024 bekannt (Az. IV C 6 – S-2142 / 23 / 10001 :010).

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV – Anlage EÜR 2024


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