Das AG München wies eine Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise ab (Az. 191 C 12742/24).

Informationspflichten des Reiseveranstalters zu Hotel und Flugzeiten bei Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen


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