Der Kartellsenat des BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 101 AEUV einer Regelung im nationalen Recht entgegensteht, nach der ein Unternehmen, gegen das ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, seine Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder dafür in Regress nehmen kann (Az. KZR 74/23).

BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor


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