Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwältinnen und Anwälte und sind am 17.02.2025 in Kraft getreten. Hierauf weist die BRAK hin.

Geldwäscheprävention: Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit 17.02.2025


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