Die Stadt Monheim am Rhein darf sog. digitale Orthofotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen, um damit die für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 29 L 3128/24).

Verwertung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der Berechnung von Niederschlagswassergebühren ist datenschutzrechtlich unbedenklich


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