Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob es sich bei sog. Kälberhütten um ein aus anderen Stoffen vorgefertigtes Gebäude handelt, welches in die Position 9406 KN einzureihen ist, und dieser von einem durchschnittlich großen Menschen in aufrechter Haltung betreten und genutzt werden können muss (Az. XI R 24/21).

BFH: Tarifierung von Kälberhütten


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