In zwei Urteilen hatte das FG Berlin-Brandenburg Gelegenheit, zu Fragen der Auslegung des neuen Grundsteuerrechts zu entscheiden (Az. 3 K 3090/24 und 3 K 3107/24).

FG Berlin-Brandenburg entscheidet zu Auslegungsfragen des einfachen Rechts bei der neuen Grundsteuer


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