Ein Grundstückseigentümer hat kein Abwehrrecht gegen eine Abstandsflächenunterschreitung einer benachbarten Windenergieanlage, wenn er für die auf seinem Grundstück befindliche Windenergieanlage in gleichem Maß eine Abstandsflächenreduzierung in Anspruch nimmt. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 7 A 42/24).

Wechselseitige Abstandsflächenunterschreitung benachbarter Windenergieanlagen


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