Das LG München II hat die Klage einer Supermarkt-Kundin, die über eine Euro-Palette gestürzt war, auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten abgewiesen (Az. 1 O 576/24).

Keine Haftung des Verkäufers bei Sturz über eine Euro-Palette im Supermarkt


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