Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde auch in diesem Jahr die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei ihren Mitgliedern auf Basis einer IT-gestützten Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen. Der Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ist für die ermittelten Praxen online auszufüllen. Die WPK macht auf die Mitwirkungspflicht aufmerksam.

Digitaler Fragebogen der WPK zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten wieder online


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