Das LG Köln bleibt bei seiner rechtlichen Einschätzung, dass bei entsprechender Produktaufmachung Produkte, die als „Dubai Schokolade” bzw. „Dubai Chocolate“ bezeichnet werden, auch einen Bezug zu Dubai haben müssen (Az. 33 O 513/24).

Landgericht Köln bestätigt einstweilige Untersagung der irreführenden Bezeichnung von Schokoladenprodukten als „Dubai Schokolade“


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