Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, In welchem Umfang aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung ein Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden erwächst (Az. IX R 25/22).

BFH: Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand


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