Das Anwaltsparlament beschloss Ende 2024 neue Regelungen für das Ausscheiden aus einer Anwaltssozietät. Das BMJ hat diese nicht beanstandet. Sie können daher lt. BRAK zum 01.05.2025 in Kraft treten.
Satzungsversammlung: Neue Regeln für Ausscheiden aus Sozietät treten zum 01.05.2025 in Kraft