Eine Frau stürzte über die Wasserrinne auf der Kurpromenade in Sankt Peter-Ording und verlangte daraufhin von der Gemeinde ein Schmerzensgeld. Das LG Flensburg hat die Klage abgewiesen (Az. 2 O 67/24).

Wasserrinne auf der Kurpromenade in Sankt Peter-Ording darf bleiben


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