Das AG München hat entschieden, dass dem Käufer eines Elektroautos ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn er sich infolge der Überschreitung der Lieferfrist ein anderes Fahrzeug kauft und dadurch nur noch eine geringere Umweltprämie erhält (Az. 223 C 15954/23).

Elektroauto nicht geliefert – Schadensersatz wegen geringerer Umweltprämie


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Vorteils-Erstgespräch Flyer
Generated by Feedzy