Kann sich ein Grundstückskäufer gegen die Ausübung eines im Kaufvertrag vorbehaltenen Rücktrittsrechts wehren, indem er nachträgliche Vertragsanpassung wegen der Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs verlangt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 14 O 278/24).

Pandemie und Krieg schützen nicht vor Verlust des Grundstücks


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