Das VG Osnabrück hat die Klagen zweier Unternehmen gegen die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister abgewiesen, welche die Produktverpackungen der Kläger als systembeteiligungspflichtig eingeordnet hatte (Az. 7 A 157/23 und 7 A 162/23).

Verwaltungsgericht Osnabrück weist Klagen gegen Einstufung von Verpackungen als systembeteiligungspflichtig ab


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