Das OVG Schleswig-Holstein hat eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20).

Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich


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