Der BFH entschied, wie die Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG zwischen der Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen und des Altersvorsorgezulagenanspruchs durchzuführen ist (Az. X R 11/21).

BFH zur Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG – Reihenfolge der Rechenschritte von der tariflichen zur festzusetzenden Einkommensteuer


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