Das LAG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine tarifvertragliche Regelung, nach der sämtliche Beschäftigte einschließlich der Teilzeitbeschäftigten Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, eine gesetzlich verbotene Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten darstellt (Az. 12 Sa 1016/24).

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte nach dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Brandenburg ab Überschreitung der individuellen Wochenarbeitszeit


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