Im Falle einer Flugannullierung muss die Erstattung des Flugticketpreises auch die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen. Lt. EuGH ist es dabei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision kennt (Rs. C-45/24).

Flugannullierung: Die Erstattung des Flugticketpreises muss die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen


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