Das ArbG Berlin hat in zwei sog. Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet (Az. 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU)).

Hauptstadtzulage für Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität


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