Das OLG Frankfurt hat beschlossen, dass die Registereintragung eines Firmennamens ohne Übernahme der von der Gesellschaft verwendeten Schreibweise in Versalien ermessensfehlerhaft sein kann. Das Registergericht wurde zur Korrektur angewiesen (Az. 20 W 194/25).

Handelsregistereintrag: Gesellschaft kann Eintragung ihres Firmennamens in Versalien fordern


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