Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen konnte und weder eine Pflichtverletzung des Busfahrers noch eine haftungsbegründende Betriebsgefahr festgestellt werden konnte (Az. 191 C 991/25).

Prozess um Sturz an Bus-Tür


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Vorteils-Erstgespräch Flyer
Generated by Feedzy