Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung hat (Az. VI R 5/23).

BFH: Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern


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