Das LG Berlin II hat TikTok verboten, personenbezogene Daten von Kindern im Alter von 13 bis 15 Jahren für personalisierte Werbung zu verwenden, ohne die Einwilligung der Eltern einzuholen. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv teilweise statt (Az. 15 O 271/23).

Altersabfrage auf TikTok ist ungenügend


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