Deutschland unterzeichnet als 26. Staat die neue Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung. Mit dieser ersten völkerrechtlich verbindlichen Vereinbarung werden elementare Mindeststandards geschaffen, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa sichern sollen. Die BRAK begrüßt die Unterzeichnung.

Deutschland setzt ein starkes Zeichen für den Schutz der Anwaltschaft


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