Wer den mehrfachen Aufforderungen der Bank zur Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen nicht nachkommt, riskiert die Kündigung des Girokontos. So das LG Flensburg (Az. 3 T 1/23).

Keine Zustimmung zu neuen Bankkonditionen – Kündigung rechtmäßig


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