Die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt den Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Dies entschied der EuGH (Rs. C-20/24).

Fluggastrechte: Eine Bordkarte kann ausreichen, um eine bestätigte Buchung für einen Flug nachzuweisen


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