Die von einer Ärztin oder einem Arzt vor einer Feuerbestattung durchgeführte zweite Leichenschau stellt keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. L 5 BA 1266/24).
Selbstständig oder abhängig beschäftigt – Streit um die Arbeit einer Ärztin bei der „zweiten Leichenschau“