Stützt sich die Berichterstattung über den Chatverlauf einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 9/23).

Echtheitsnachweis: Hohe Anforderungen an die Prüfung der Zuverlässigkeit einer Quelle


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