Das AG München sprach einem Radfahrer, der an einer Baustelle gestürzt war, Schadensersatz zu, da die Baufirma ihren Kontroll- und Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist (Az. 231 C 10902/24).

Fahrradunfall wegen Baustelle: Schmerzensgeldanspruch gegen Baufirma wegen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten


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