Ab dem 10.07.2027 gilt das EU-Geldwäschepaket und damit auch die EU-Geldwäsche-Verordnung, die zahlreiche neue Pflichten bringt – auch für Anwältinnen und Anwälte, wenn sie bestimmte Arten von Geschäften betreuen. Was im Detail zu beachten ist, erläutert ein neues, umfangreiches Auslegungspapier der BRAK.

EU-Geldwäschepaket: umfangreiche neue Pflichten – und eine Auslegungshilfe der BRAK


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