Das LG Oldenburg entschied zum Erstattungsanspruch von einbehaltenen Stornierungskosten für eine während der Corona-Pandemie gebuchten, aber nicht angetretenen Reise (Az. 5 S 127/21).
Corona: Rückzahlungsanspruch der einbehaltenen Stornierungsgebühr bei Pauschalreise auch ohne Reisewarnung des RKI