Am 12.05.2022 wird der Bundestag den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ (20/1633) beraten. Ebenfalls erstmals beraten wird ein Gesetzentwurf zur Flexibilisierung der Höhe des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuererstattungen (20/1744). Im Anschluss sollen die Entwürfe zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen werden.

Finanzamtszinssatz in Zukunft bei 1,8 Prozent im Jahr


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