Das SG Stuttgart hat zur Sozialversicherungspflicht bei der Tätigkeit eines Event-Caterers für einen Festzeltbetreiber als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes Stellung genommen (Az. S 26 R 4198/19).
Zur Sozialversicherungspflicht eines Event-Caterers als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes