Das SG Stuttgart hat zur Sozialversicherungspflicht bei der Tätigkeit eines Event-Caterers für einen Festzeltbetreiber als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes Stellung genommen (Az. S 26 R 4198/19).

Zur Sozialversicherungspflicht eines Event-Caterers als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes


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