Eine Grundschullehrerin wollte mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth die Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall erreichen. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen (Az. B 5 K 21.909).

Corona-Infektion einer Grundschullehrerin kein Dienstunfall


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